Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219, 10969 Berlin
Geschäftszeichen:
Billpay GmbH (bitte angeben)
521.10197.7
Geschäftsführung
Abteilung:
Zinnowitzer Straße 1
Bearbeiter(in):
10115 Berlin
Telefon:
Durchwahl-Nr.:
Datum: 2. Juli 2019
Verwarnung
Beschwerdeführer:
Ihr Schreiben vom 26. November 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verwarnen wir Ihr Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-
Grundverordnung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Verantwor-
tungsbereich.
Begründung:
Unserer Entscheidung liegen die nachstehenden Erwägungen zugrunde:
I.
Wir haben folgenden Sachverhalt festgestellt:
Der o. g. Beschwerdeführer hat sich am 25. Mai 2018 per E-Mail unter Angabe seiner aktuellen
Anschrift an die Billpay GmbH mit der Bitte um Auskunft über seine von Ihnen verarbeiteten
personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gewandt.
Mit Schreiben vom 28. Mai 2018 haben Sie versucht, dem Beschwerdeführer die gewünschte
Auskunft per Einschreiben zu erteilen. Dieses konnte jedoch dem Beschwerdeführer nicht zu-
gestellt werden, da Sie eine andere als die im Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers an-
gegebene postalische Adresse verwendet haben. Mit E-Mail vom 4. Juli 2018 haben Sie den
Beschwerdeführer um Mitteilung seiner aktuellen Anschrift gebeten und vorgetragen, diese E-
Mail sei seitens des Beschwerdeführers unbeantwortet geblieben.
Eine Auskunft über seine personenbezogenen Daten haben Sie dem Beschwerdeführer am
26. Oktober 2018 erteilt.
II.
Die Verwarnung beruht auf Art. 58 Abs. 2 lit. b DS-GVO. Es kam zu einem Verstoß gegen die
DS-GVO in Ihrem Verantwortungsbereich.
Berliner Beauftragte für Sprechzeiten: tgl. 10-15 Uhr Telefon 030 13889-0 Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Datenschutz und Informationsfreiheit Donnerstag 10-18 Uhr Telefax 030 2155050 U-Bahn Linie 6, Station Kochstr.
oder nach Vereinbarung Elektronische Zugangseröffnung Bus Linie M29 und 248
Besuchereingang: gem. § 3a Abs. 1 VwVfG:
Friedrichstr. 219 Puttkamerstr. 16-18 [email protected]
10969 Berlin rollstuhlgerechter Zugang https://datenschutz-berlin.de
-2-
Die Billpay GmbH hat gegen Artikel 12 Abs. 3 DS-GVO verstoßen. Nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1
DS-GVO muss der Verantwortliche der betroffenen Person auf Antrag unverzüglich Auskunft
erteilen, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Nach Art. 24 Abs. 1 DS-GVO sind seitens des Verantwortlichen geeignete technische und or-
ganisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung dieser Frist sicherzustellen. Eine
Adressierung der Auskunft an die vom Beschwerdeführer in seinem Auskunftsersuchen ange-
gebene Anschrift wäre für die Billpay GmbH technisch möglich und auch zumutbar gewesen.
Mithin erfolgte die Beantwortung des Auskunftsersuchens des Beschwerdeführers vom
25. Mai 2018 am 26. Oktober 2018 verspätet. Es liegt damit ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 3
DS-GVO vor.
Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des ermittelten Sachverhalts halten wir nach
Abschluss unserer Untersuchung eine Verwarnung für angemessen. Wir haben erstmalig einen
Verstoß Ihrerseits festgestellt. Auf unsere Ansprache hin zeigten Sie sich einsichtig und kündig-
ten an, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und das gerügte Verhalten abzustellen.
In sicherer Erwartung, dass Sie sich zukünftig an die datenschutzrechtlichen Vorschriften halten
werden, betrachten wir die Angelegenheit als abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen