Die Landesbeauftragte für Freie
Datenschutz und Hansestadt
Informationsfreiheit Bremen
Bremerhaven, 03. März 2022
P R E S S E M I T T E I L U N G
LfDI verhängt gegen die BREBAU GmbH Geldbuße nach DSGVO
Am heutigen Tage hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) als
datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde die BREBAU GmbH mit einer Geldbuße nach Artikel 83
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) belegt.
Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es
hierfür eine Rechtsgrundlage gab. Beispielsweise Informationen über Haarfrisuren, den Körperge-
ruch und das persönliche Auftreten sind für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich.
Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO
besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden auch Informationen über die Hautfarbe,
die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesund-
heitszustand. Auch hat die BREBAU GmbH Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbei-
tung ihrer Daten bewusst konterkariert.
Die nach Artikel 83 DSGVO verhängte Geldbuße beläuft sich auf rund 1,9 Millionen Euro. Der au-
ßerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz wäre eine deutlich höhere
Geldbuße angemessen gewesen. Weil die BREBAU GmbH im datenschutzrechtlichen Aufsichtsver-
fahren umfassend kooperierte, sich um Schadensminderung, eigene Aufklärung des Sachverhalts
und darum bemühte, dass entsprechende Verstöße sich nicht wiederholen, konnte die Höhe der
Geldbuße erheblich reduziert werden.
Anlässlich dieses Aufsichtsverfahrens äußerte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informati-
onsfreiheit, Dr. Imke Sommer: "Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über den Fall, der
diesem datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren zugrunde liegt, bin ich häufig gefragt worden, ob
die DSGVO Diskriminierungen verbietet. Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert, weil die
DSGVO in spezifischer Weise auf Sachverhalte schaut. Nach der DSGVO ist es nur in wenigen Aus-
nahmefällen überhaupt erlaubt, Daten über Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit,
sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand zu verarbeiten. Damit sorgt die DSGVO da-
für, dass diese besonders geschützten Daten in den allermeisten Fällen gar nicht erst erhoben und
gespeichert werden dürfen. Nicht erhobene Daten können nicht missbraucht werden. In diesem
Sinne schützt die DSGVO auch vor Diskriminierungen."
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